Umfassende juristische & allgemeine Beratung
FÜR betroffene und eltern
Es ist mir ein grosses Anliegen, dass auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen eine ausreichende Bildung erhalten. Ausreichend ist sie, wenn sie an die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Kindes angepasst ist (etwa durch schulische oder betriebliche Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen oder durch Massnahmen des Nachteilsausgleichs). Grossen Wert lege ich auf eine einvernehmliche, von beiden Seiten getragene Lösung. Eine Vertretung vor Gerichten oder Behörden in streitigen Verfahren wird nicht übernommen.
Ferner biete ich allgemeine Beratungsdienstleistungen bei nicht rechtlichen Fragestellungen an. Dabei begleite ich meine Klient*innen bei Entscheidungsprozessen, der Klärung komplexer Situationen sowie der Erarbeitung von individuellen Lösungen.
Als (erste) Ansprechperson nach Erhalt einer Diagnose, insbesondere im Bereich der Neurodivergenz, unterstütze ich meine Klient*innen auf ihrem Weg.
Meine Arbeitsweise ist stets systemisch, multiperspektivisch und mediativ.
Meine Vision ist eine Gesellschaft, die Vielfalt als Selbstverständlichkeit begreift, Unterschiede als Bereicherung sieht und in der jedes Individuum und jedes System Verantwortung für ein respektvolles und verständnisvolles Miteinander übernimmt. Diese Haltung prägt mein Beratungshandeln.
FÜR INSTITUTIONEN, Kantone und Gemeinden
Gerne stehe ich auch Kantonen, Gemeinden, Verbänden und Institutionen als juristische Beraterin zur Seite. Ich zeige den Verantwortlichen auf, was es braucht, damit die Bildung eines einzelnen Kindes ausreichend im Sinne der Bundesverfassung ist. Dabei ist mein Ansatz stets systemisch und multiperspektivisch.
Ebenso vermittle ich, welche einzelnen Verfahrensschritte zu berücksichtigen sind, damit rechtlich korrekt vorgegangen wird. Als Expertin im Behindertengleichstellungsrecht erstelle ich Rechtsgutachten, rechtliche Einschätzungen und Rechtsvergleiche.